Im Beschluss vom 14.01.2019 zu Az. 1 S 15412/18 WEG LG München I bei den Fragen, ob Geräte zur Verbrauchserfassung gemeinschaftliches Eigentum darstellen und inwieweit auch überstimmte Eigentümer zur Duldung des Einbaus der Geräte verpflichtet sind, eine gemeinschafts-freundliche Auffassung vertreten.
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