Im April 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien verfassungswidrig ist, da sie zu gravierenden Ungleichbehandlungen zwischen den Grundstückseigentümern führt. Bis zum Jahresende 2019 musste daher eine neue gesetzliche Regelung gefunden werden.
Das neue Grundsteuerrecht soll am 01. Januar 2025 erstmalig Anwendung finden, bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.
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