In einem Urteil vom 15. November – V ZR 9/19 – zu einem Beschlussanfechtungsverfahren einer Wohneigentümergemeinschaft hat der V. Zivilsenat des BGH eine Heizkostenabrechnung mit erheblichen Rohrwärmeverlusten über umgedämmte nicht freiliegende Leitungen ohne Korrektur nach VDI 2077 bestätigt.
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