Sparen Sie Zeit und Kosten durch unseren Abrechnungsservice. Wir bieten Ihnen ein kompaktes Dienstleistungsangebot als Voraussetzung für eine verbrauchsorientierte korrekte Heiz-Warmwasserkostenabrechnung.
Auf Wunsch erstellen wir auch die komplette Hausnebenkostenabrechnung mit allen umlegbaren Betriebskosten.
Vermieter in Deutschland sind nach der Heizkostenverordnung dazu verpflichtet, die Kosten für Heizung und Warmwasser verbrauchsgerecht abzurechnen, d.h. den tatsächlichen Verbrauch der Nutzer einzeln zu erfassen und verbrauchsabhängig aufzuteilen. Die Energieeffizienz-Richtlinie (EED – Energy Efficiency Directive), die für Nutzer mehr Transparenz schaffen soll, bringt zudem neue Anforderungen an die Eigentümer und Immobilienverwalter. Nach dem 25.10.2020 dürfen nur noch fernablesbare Zähler neuinstalliert werden, ab 2027 gilt das auch für alle Geräte im Bestand. Zudem stehen dem Nutzer in Zukunft regelmäßige, unterjährige Verbrauchsinformation zu.
Wir erstellen für Sie übersichtliche und leicht nachvollziehbare Abrechnungen mit hoher Genauigkeit für jede Immobilienart und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Für Sie bedeutet das weniger Mieterrückfragen, zufriedenere Mieter und so weniger Verwaltungsaufwand und Kosten. So können Sie sich entspannt zurücklehnen.
Zur schnellen und reibungslosen Erstellung Ihrer Abrechnung benötigen wir die Angaben, die Sie uns mit der ausgefüllten Heizkostenermittlung, Hausnebenkostenaufstellung und der Wohnungsliste zur Verfügung stellen. Diese können Sie uns einfach online über unser Verwalter-Portal übermitteln.
Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot zu unserem Abrechnungsservice. Fragen Sie uns einfach an.