Die Betreiber bzw. Eigentümer einer Trinkwassererwärmungsanlage sind verpflichtet, ihre Warmwasseranlage alle 3 Jahre auf Legionella spec. untersuchen zu lassen. Davon betroffen sind praktisch alle zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in Mehrfamilienhäusern, in denen Wohnungen vermietet, entgeltlich zur Nutzung überlassen oder für sonstige gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Eine Legionellenbeprobung im Objekt muss erfolgen, wenn:
Die Trinkwasserverordnung sieht eine Untersuchungs- und eine Informationspflicht vor:
Die INHA GmbH bietet Hausverwaltern oder Eigentümern von Liegenschaften ein umfassendes Dienstleistungspaket zu Ihrer administrativen Entlastung – auch bei der Durchführung von Legionellenprüfungen – an. Unser Partner im Bereich der Untersuchung auf Legionellen ist die akkreditierte Untersuchungsstelle 4base lab AG, unter deren Aufsicht wir organisatorische Fragen und Probenahmen übernehmen. Zuständige Mitarbeiter der INHA GmbH sind als Probenehmer zertifiziert und direkt in das Qualitätsmanagment der Untersuchungsstelle eingebunden.
Die regelmäßig wiederkehrenden Kosten der orientierenden Legionellenuntersuchung sind als Betriebskosten umlagefähig.
Wussten Sie schon?
Legionellen sind stäbchenförmige, im Wasser lebende Bakterien. Zur Zeit kennt man mehr als 48 Arten und 70 Serogruppen. Die für die Erkrankung des Menschen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila (Anteil von etwa 70 % bis 90 %, je nach Region), sie ist Erreger der Legionellose oder Legionärskrankheit.
Ideale Lebensbedingungen finden die Legionellen bei einer langen Verweilzeit des Wassers in der Wasserleitung bei Temperaturen zwischen 25°C und 50°C vor. Eine Übertragung von Legionellen ist prinzipiell durch Kontakt mit Leitungswasser möglich, wenn die Legionellen in die tiefen Lungenabschnitte gelangen.