Zwischenablesung

Bei jedem Nutzerwechsel sollte eine Zwischenablesung vorgenommen werden. Auch nach einem Leerstand sollte eine Zwischenablesung erfolgen, da die Aufteilung des Verbrauchs sonst nach Tagen/Gradtagen erfolgt.

 

Es ist jedoch nicht möglich, nach der Zwischenablesung einer Wohnung sofort eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, da die Energie- und Nebenkosten des ganzen Abrechnungsjahres und die Ablesung aller Wohnungen benötigt werden. Die Abrechnung eines ausgezogenen Nutzers innerhalb der Abrechnungsperiode kann somit erst mit der nächsten Gesamtabrechnung für das ganze Gebäude erstellt werden.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

 

Zwischenablesung mit vorbereitetem Formular

 

Gerne senden wir Ihnen ein vorbereitetes Formular zur Zwischenablesung zu. Diese Vorgehensweise ist zu empfehlen, da die Ablesung gemeinsam mit dem Nutzer bei der Wohnungsübergabe vorgenommen werden kann. Die Gerätenummer der Messgeräte ist auf dem Formular bereits vorgedruckt.

 

Zwischenablesung mit Blankoformular

 

Hier können Sie ein Blankoformular zur Ablesung von elektronischen Heizkostenverteilern, Wasserzählern und Wärmemengenzählern herunterladen.

 

 

Download
Formular für die Zwischenablesung
Formular-Zwischenablesung.pdf
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Zwischenablesung durch INHA

 

 

Wir führen gerne eine kostenpflichtige Zwischenablesung für Sie durch. Bitte rufen Sie uns zur Beauftragung einfach an, senden Sie eine E-Mail oder verwenden Sie unser Kontaktformular

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Tel: +49 (7478) 93505 - 0